Seiten


wong kledy Reddit icio Linkarena live myspace_de twitter_de Yigg del.icio.us facebook Google Yahoo

Mittwoch, 4. Juli 2012

Klage gegen Hundesteuer vor EU-Gericht

Der Anwalt und Hundehalter Elmar Vitt hat jetzt beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte Klage gegen die hier übliche Hundesteuer eingereicht. Als Begründung gibt er an, dass diese willkürlich erhoben wird und gegen das

 Diskriminierungsverbot verstößt. Die Hundesteuer wurde im 19. Jahrhundert erstmals als Luxussteuer erhoben und bis jetzt beibehalten.

Dahinter steht die Argumentation, dass ein Hund kein Nutztier ist und wer sich ein solches Tier zum Vergnügen hält, der könne auch eine Abgabe dafür entrichten. Während andere Haustiere, wie Katzen, Kleinsäuger oder Pferde nicht besteuert werden, muss für die Haltung eines Hundes, je nach Wohnort, bis zu 150 Euro pro Jahr gezahlt werden. Damit verstößt der Staat nicht nur gegen das Diskriminierungsverbot, sondern auch gegen Artikel 8 des GG, dass die Bürger gegen den staatlichen Eingriff in ihr Privatleben schützt. In Deutschland wurde die Klage in allen Instanzen abgewiesen. Es wäre aber nicht das erste Mal, dass ein EU-Gericht diese Urteile kippt, zumal bereits mehrere EU-Staaten ihre Hundesteuer wieder abgeschafft haben.

Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen