Nicht nur die Tierliebe treibt oft seltsame Blüten. Auch Religionsfreiheit wird von einigen Menschen oft sehr weit gefasst. So klagte ein Anwalt gegen die Stadt Düsseldorf und deren Taubenfütterungsverbot. Seine Begründung: Aus religiösen und ethischen Gründen sehe er sich gezwungen, die Tauben im Winter zu füttern. Dies dürfe ihm, mit Hinblick auf die Religionsfreiheit, nicht von der Stadtverwaltung untersagt werden.
Das Verwaltungsgericht Düsseldorf sah das anders und entschied, dass die Stadt zum Fütterungsverbot für Tauben berechtigt ist, da die durch den Kot der Tiere ausgehende Gefahr und Belästigung eingedämmt werden müsse. Eine Ausnahmegenehmigung ist aus Gründen der Gleichbehandlung nicht umzusetzen.
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